Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie das Gefühl haben, ein Suchtproblem zu haben, oder wenn Freunde oder Angehörige Suchtmittel konsumieren oder süchtig nach bestimmten Verhaltensweisen sind, beispielsweise Glücksspiel oder online Wetten, sind Sie bei uns genau richtig.
Zu den Terminen und Gesprächen können Sie allein kommen oder auch eine Bezugsperson mitbringen.
Themen in einem Beratungsgespräch könnten sein:
• Fragen, Probleme oder Befürchtungen zum Thema Konsum, Sucht und Substanzen
• Informationen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und weitere Angebote
• Umgang mit Behörden, Krankenkassen, Ihrem Arbeitsplatz oder Ähnliches
• sind im Zusammenhang mit der Sucht rechtliche Probleme entstanden, wird man Sie auf Rechtsberatungsstellen aufmerksam machen
• sind Sie in finanzielle Not geraten, werden Sie über mögliche Hilfen und Angebote zur Schuldnerberatung aufgeklärt
Wichtig zu wissen: Unsere Beratungs- und Informationsgespräche sind stets kostenlos und unsere Mitarbeitenden entscheiden nichts gegen Ihren Willen. Alle Gesprächsinhalte werden streng vertraulich behandelt. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam nächste Schritte und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Wenn Sie noch nie oder länger nicht mehr bei uns waren, läuft der erste Kontakt immer über die Zentrale der Verwaltung.
Wir sind erreichbar:
• per E-Mail unter zentrale@krh-online.de
• telefonisch unter 0 21 62 / 95 11 0 von montags bis mittwochs von 08:30 bis 16:30 Uhr, donnerstags bis 18:30 Uhr und freitags bis 13:00 Uhr
Wir bieten eine offene Sprechstunde an, diese findet dienstags von 10:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 18:30 Uhr in unserer Hauptstelle in Viersen-Dülken statt.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Gerne können Sie bei Bedarf auch Angehörige oder Bezugspersonen als Begleitung mitbringen.
Was Sie erwartet:
• Aufklärung über Schweigepflicht
• Aufnahme Ihres Anliegens und Ihrer Daten (auch anonym möglich)
• erste Orientierung und Beratung
Anschließend wird Ihre Kontaktaufnahme intern weitergeleitet. Die Mitarbeitenden melden sich schnellstmöglich bei Ihnen, um, falls gewünscht, weitere Folgetermine zu vereinbaren.
Unsere Mitarbeitenden sind weder medizinisches noch juristisches Fachpersonal, so dass wir Sie in bestimmten Fällen an entsprechende Stellen weitervermitteln.
Die Verschwiegenheitspflicht, auch Schweigepflicht genannt, ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht wird im Strafgesetzbuch durch § 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) definiert. Hier ist auch geregelt, welche Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen. Die gilt unter anderem auch für „Berater*in für Suchtfragen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle“. Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unseren Mitarbeitenden anvertraut. Diese sind zur Verweigerung des Zeugnisses aus beruflichen Gründen berechtigt (StPO § 53).
Die Schweigepflicht ist damit die Grundlage dafür, dass jede Person offen und ehrlich über die eigene Situation und das eigene Leben reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten.
Hinweis: Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht bei der Offenbarungspflicht zur Anzeige geplanter Verbrechen (StGB § 138), der Meldepflicht bestimmter ansteckender Krankheiten (IfSG) sowie bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (SGB VIII § 8a (2)). Ein Offenbarungsrecht besteht im Sinne des rechtfertigenden Notstandes (StGB § 34).
Alle Beratungs- und Informationsgespräche sind kostenlos. Die Frage der Kostenübernahme bei Therapien ist schwieriger.
Bei einer ambulanten oder stationären Therapie aufgrund einer Abhängigkeit, beispielsweise von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder Glücksspiel, handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsleistung, für die überwiegend die Rentenversicherungen aufkommen. Ist die Rentenversicherung nicht zuständig, ist eine weitere Möglichkeit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie bei der individuellen Antragsstellung und geben im persönlichen Beratungsgespräch gerne weitere Auskünfte zum Thema Kostenübernahme.
Beziehungen und Freundschaften können sich verändern und darunter leiden, wenn eine Person regelmäßig Alkohol trinkt, Medikamente nimmt, Drogen konsumiert oder Spielsüchtig ist.
Meist ist es schwer, manchmal ist es gar nicht möglich, jemanden zu motivieren, das Verhalten zu verändern. Wichtig ist, erst, wenn die betroffene Person selbst erkennt, dass sie ein Problem hat oder an ihrem Konsum/Verhalten etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich helfen zu lassen und etwas zu unternehmen.
Was Sie beachten sollten:
• Lassen Sie sich nicht überreden, etwas auszuprobieren, was Sie nicht möchten.
• Akzeptieren Sie eine Sucht nicht als Entschuldigung für schlechtes Benehmen.
• Lügen Sie nicht für die andere Person.
• Sprechen Sie Ihre Beobachtungen und ggf. Sorgen sachlich und freundlich an. Überlegen Sie sich vorher, was Sie sagen möchten.
• Führen Sie das Gespräch, wenn möglich im nüchternen Zustand.
• Zeigen Sie Interesse an der Person und nicht nur an dem Problem.
• Bieten Sie und betonen Sie Ihren Willen zu helfen und zu unterstützen.
„Süchtig“ sein oder auch Abhängigkeit bedeutet, dass man nicht darauf verzichten kann, bestimmte Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol oder Drogen, regelmäßig zu sich zu nehmen oder man mit einer bestimmten Verhaltensweise nicht aufhören kann.
In der medizinischen Klassifikationsliste ICD-11, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegeben wird, ist Abhängigkeit als eine Störung der Regulierung von Substanzgebrauch bezeichnet, die durch wiederholten oder kontinuierlichen Konsum entsteht. Die ärztliche Diagnose erfordert, dass zwei oder mehr der drei zentralen Kriterien über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bestehen, kann aber auch gestellt werden, wenn die Substanz mindestens einen Monat kontinuierlich (täglich oder fast täglich) konsumiert wird.
1. Beeinträchtigte Kontrolle über den Substanzkonsum, bezogen auf Beginn, Menge und Umstände oder Ende des Konsums. Wird oft, aber nicht notwendigerweise von subjektiven Empfindungen von Drang oder Verlangen, die Substanz zu konsumieren, begleitet.
2. Physiologische Merkmale manifestieren sich als:
(i) Toleranz,
(ii) Entzugserscheinungen nach Konsumstopp oder -reduktion,
(iii) Wiederholter Konsum der Substanz, um Entzugserscheinungen zu mindern oder zu verhindern.
3. Substanzkonsum wird fortschreitend zur Priorität im Leben Der Konsum erhält Vorrang gegenüber anderen Interessen, Vergnügungen, alltägliche Aktivitäten, Verpflichtungen oder der Gesundheitspflege / der persönlichen Pflege und wird oft trotz des Auftretens von Problemen fortgeführt.
Sucht-Selbsthilfe ist Hilfe von Betroffenen für Betroffene. In der Gruppe erfahren Menschen mit Suchtproblemen und Angehörige, dass sie mit ihren Problemen nicht allein sind. Es erfolgt keine Anleitung durch eine Fachkraft, sondern in der Regel durch die dafür geschulte selbst betroffene Gruppenleitung. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
In unserer Hauptstelle in Viersen-Dülken finden von Montag- bis Freitagabend verschiedene Selbsthilfegruppen statt. Diese Gruppen sind offen für Menschen, die selbst unter einem Suchtproblem leiden sowie für Angehörige. Darüber hinaus gibt es viele weitere Selbsthilfegruppen zum Thema Abhängigkeit.
Allgemeine Informationen, Selbsttests u.v.m. in unserer Linkliste:
Alkohol? Kenn dein Limit.
https://www.kenn-dein-limit.info/
Bundesdrogenbeauftragte
https://www.drogenbeauftragte.de/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.bzga.de/
BZgA- Telefon für Essstörungen
https://www.bzga-essstoerungen.de/
Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren
https://www.dhs.de/
drugcom.de – Selbsttests und Beratung für Jugendliche
https://www.drugcom.de/
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW
https://www.gluecksspielsucht-nrw.de/
Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung NRW
https://www.ginko-stiftung.de/
Suchthilfestatistik
https://www.suchthilfestatistik.de/
Sucht- und Drogenhotline
https://www.sucht-und-drogen-hotline.de/